Regeln
Diese Regeln gelten für alle Chapter und Abstimmungen. Sie sind die Grundgesetze, mit denen dieses System startet.
Jeder ist angehalten, die Meinung anderer zu respektieren.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden.
Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Die Abstimmungen werden grundsätzlich, bei Bestätigung, als wahr eingestuft.
Enthalten sich über 40 % der Stimmen, so wird die Abstimmung als strittig eingestuft und kann jederzeit angefochten werden.
Enthalten sich mehr als 50 % der Stimmen, so wird die Abstimmung automatisch als nicht wertbar eingestuft und darf nicht gewertet werden.
Ab einer Zustimmung von 65 % der insgesamt abgegebenen Stimmen – unter der Beachtung, dass der Anteil der Enthaltungen unter 50 % liegt – gilt die Abstimmung als bestätigt. Valide, also nicht mehr anfechtbar, ist sie erst, wenn der Anteil der Enthaltungen unter 40 % liegt.
Eine beschlossene Richtlinie gilt zunächst 2 Jahre lang unverändert, bevor sie automatisch für 2 Wochen erneut zur Abstimmung freigegeben wird. Wird sie in diesem Fenster nicht neu entschieden oder bestätigt sich das bisherige Ergebnis, gilt sie für weitere 2 Jahre — dieser Kreislauf wiederholt sich unbegrenzt.
Wann eine Regel beschlossen ist
Maßgeblich ist die Formulierung auf Beschlossene Richtlinien: „Eine Regel gilt als beschlossen, sobald mindestens 65 % Zustimmung unter allen wertenden Stimmen erreicht wurden und der Enthaltungsanteil unter 40 % liegt.“
Wichtig dabei: Die 65 % werden unter den wertenden Stimmen gemessen — also nur unter Ja und Nein, ohne die Enthaltungen. Die Enthaltungsquote wird separat auf alle abgegebenen Stimmen bezogen und entscheidet darüber, ob überhaupt gewertet wird.
Damit ergeben sich drei eindeutige Bereiche: Unter 40 % Enthaltung wird eine Abstimmung mit ≥65 % Zustimmung beschlossen. Zwischen 40 % und 50 % Enthaltung gilt sie als strittig — sie kann jederzeit angefochten und neu zur Abstimmung gestellt werden, wird aber nicht als beschlossene Richtlinie geführt. Ab über 50 % Enthaltung ist sie nicht wertbar, unabhängig vom Ergebnis. Die Grenzwerte 40 % und 50 % selbst zählen jeweils zur strengeren Zone.
< 40 % Enthaltung und ≥65 % Zustimmung — wird als Richtlinie geführt.
40–50 % Enthaltung — anfechtbar, kann neu zur Abstimmung gestellt werden.
> 50 % Enthaltung — zählt nicht, unabhängig vom Ergebnis.
Themen einbringen kann jeder. Typische Volksfragen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Ökonomie und Kultur werden zur Verfügung gestellt; durch eine Vorauswahl wird dann entschieden, welche Themen zur Abstimmung kommen.
Grundsätzlich ist das hier nur eine simulierte „Volkswahlentscheidung“. Sie soll dieses Projekt vor allem als einen Ort verstehen lassen, an dem es darum geht, respektvoll miteinander umzugehen – auch bei unangenehmen Themen. Toxisches Verhalten wird vorgewarnt, sodass man seine Sicht der Dinge noch einmal mitteilen kann. Danach wird entschieden, ob die Person fliegt raus.
Die Entscheidungen, die zur Abstimmung stehen, werden in den ersten zwei Jahren festgelegt, sobald das Projekt beginnt. Das Projekt braucht eine Mindestanmeldungszahl von 100.000 Mitgliedern, um überhaupt gestartet werden zu können. Außerdem muss eine Mindestquote von 0,1 erreicht werden, damit überhaupt eine Reform vorgenommen werden kann.
Die Grundgesetze sind die Grundregeln, mit denen dieses System startet.
Jede Form von Betrug wird geahndet und führt – je nach Vergehen – zu einer Sperrung für dieses Projekt.